BENEFITS
Förderbar über das Qualifizierungschancengesetz (QCG)
Für kleine & mittlere Unternehmen bis zu 100 % Zuschuss
Bis zu 75 % Ihrer Lohnkosten vom Bund erstattet bekommen
Persönliche Beratung & einfache Abwicklung – wir übernehmen das für Sie
Über 500 aus den unterschiedlichsten Branchen sind schon dabei!
ABLAUF
Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit – individuell, kostenlos und unverbindlich.
Wir helfen Dir Schritt für Schritt bei allen Fragen und Vorbereitungen auf Deinem Weg.
Wir empfehlen passende Kurse und begleiten Sie bei der Antragstellung.
Ihre Mitarbeitenden lernen digital & praxisnah – mit Zertifikat.
Ja! Unsere Maßnahme ist AZAV-zertifiziert und kann zu 100 % über einen Bildungsgutschein (AVGS) finanziert werden. Wir unterstützen dich gerne bei der Beantragung und Kommunikation mit deiner Ansprechperson im Jobcenter.
Ja – du erhältst ein Teilnahmezertifikat des Bildungsträgers sowie bei bestandener Prüfung das offizielle IHK-Zeugnis zur Sachkundeprüfung nach §34a GewO.
Nein – unser Konzept ist 100 % online-basiert. Die Inhalte kannst du bequem von zu Hause aus absolvieren. Lediglich die IHK-Prüfung (§34a) findet in Präsenz bei der regional zuständigen IHK statt.
Von der Einreichung aller Unterlagen bis zur Bewilligung vergehen in der Regel 4–6 Wochen, je nach Auslastung der zuständigen Agentur für Arbeit. Wir unterstützen Sie dabei, alle Dokumente vollständig und fehlerfrei einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Keine Sorge – wir bieten dir ein gezieltes Prüfungstraining und Nachbetreuung an. Die IHK erlaubt eine Wiederholungsprüfung. Wir begleiten dich so lange, bis du die Prüfung erfolgreich abschließt.
Das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III ist eine finanzielle Unterstützung, die Beschäftigte während einer geförderten Weiterbildung erhalten, um Lohnausfälle auszugleichen. Der Unterschied zur Weiterbildung nach § 82 SGB III besteht darin, dass die Kosten vom Arbeitgeber getragen werden.
Unsere Kurse für Selbstzahler bieten Flexibilität in Bezug auf Kurszeiten und Inhalte. Sie sind speziell darauf ausgerichtet, den Bedürfnissen von Einzelnen gerecht zu werden, die ihre Fähigkeiten verbessern möchten, ohne auf finanzielle Unterstützung angewiesen zu sein.
Seit dem 1. April 2024 können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Unternehmen jeder Größe gefördert werden – unabhängig von Branche, Alter oder Berufserfahrung.
Die Weiterbildung muss einen klaren Bezug zur aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit des Mitarbeiters haben.
Vom Mitarbeitenden muss eine abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung mind. 2 Jahre zurückliegen.
Die Durchführung der Weiterbildung muss durch externen Bildungsträger stattfinden.
Der Umfang der Weiterbildung muss mindestens bei 120 Stunden liegen.
Abhängig von der Größes Ihres Unternehmens, setzt sich die Förderungssumme aus den Weiterbildungskosten und dem Arbeitsentgeltzuschuss zusammen. Bei Unternehmen bis 50 Mitarbeitenden werden die Weiterbildungskosten zu 100% getragen und der Lohnkostenzuschuss bis zu 75%. Bei Unternehmen bis 500 Mitarbeitenden bis zu 50%.
Die Förderungssumme lässt sich anhand eines Beispiels aufzeigen bei einer 100%igen Übernahme der Weiterbildungskosten bei uns und einem Arbeitsentgeltzuschuss von 75%:
Die Anmeldung erfolgt einfach und unkompliziert über unsere Website. Wähle dafür deinen Wunschkurs aus und melde dich direkt über das Anmeldeformular am Ende der Website an.
Füllen Sie das kurze Formular aus – wir melden uns persönlich bei Ihnen zurück und prüfen Ihre Fördermöglichkeit.