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Was kostet eine Umschulung?

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Kerstin
Recruiting Expertin
Umschulungen bieten Arbeitslosen Perspektiven durch finanzielle Unter­stützung der Agentur für Arbeit. Diese deckt Kosten wie Fahrt, Unterbringung und Lebensunterhalt ab. Jedoch können Umschulungen teuer sein, vor allem schulische.

Was kostet eine Umschulung? Überblick

Viele Umschulungs-Interessenten wissen nicht, in welcher Höhe eine Umschulung Kosten verursachen kann. Dies ist wiederum wichtig, um zu verstehen, weshalb die behördlichen Stellen so genau darauf achten, welche Motivation hinter dem Gedanken steht, einen Zuschuss für eine Umschulung zu bekommen.

Zusätzlich stehen die Umschüler­*innen für den gesamten Zeitraum der Umschulung nicht mehr für den Arbeitsmarkt zur Verfügung. Das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit müssen also in dieser Zeit für Lebensunterhalt und Umschulungs­kosten aufkommen (Lesen Sie auch: Umschulung Arbeitsamt: Wie viel Geld bekommt man?). Somit ist nachzuvollziehen, dass nur diejenigen eine Förderung erhalten, die ihre Sachbearbeiter­*innen auch davon überzeugen können, dass die Umschulung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern.

Monatliche Kosten

Bei monatlichen Kosten einer Umschulung von 500 Euro, zu denen der Lebensunterhalt von etwa 1000 Euro pro Monat dazukommen, summieren sich die Umschulungs­kosten bei einer 12-monatigen Ausbildung auf 18.000 Euro, bei einer 24-monatigen Ausbildung sogar auf stolze 36.000 Euro.

Zusätzliche Kostenerstattungen

Wenn Sie Arbeitslosengeld I oder II erhalten und zudem noch durch einen Bildungsgutschein die Kosten für eine schulische Umschulung erstattet bekommen, ist dies bereits eine deutliche Erleichterung. Trotzdem können Sie auch weitere Kosten geltend machen – unter anderem für folgende Ausgaben:
  • Kosten für Lehrmittel.
  • Kosten für die Fahrten zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte.
  • Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung.
  • Kosten für die Betreuung von Kindern unter 15 Jahren.
Bei einer Berufsunfähigkeit durch einen Unfall oder eine Krankheit kann die Förderung auch durch Kranken- oder Rentenkassen statt durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter erfolgen.

Kostenübernahme einer Umschulung

Kostenerstattungen bei Berufsunfähigkeit

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren vormals erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, haben Sie gute Chancen auf eine Kostenübernahme Ihrer Umschulung. Prüfen Sie Ihre Ansprüche diesbezüglich am besten direkt an der jeweiligen Stelle. Dies gilt insbesondere bei Berufsunfähigkeit infolge eines Arbeits­unfalls oder bei einer beruflich bedingten Erkrankung.

Betriebliche Umschulung

Bei einer betrieblichen Umschulung zahlt Ihnen der Betrieb ein reguläres Ausbildungs­gehalt. Dieses wird auf mögliche Bezüge an Arbeitslosengeld I angerechnet und kann bei Bedarf durch Arbeitslosengeld II aufgestockt werden.

Unterschiedliche Behörden

Bevor Sie eine Umschulung beginnen, sollten Sie herausfinden, welche Behörde in Ihrem Fall für eine Förderung zuständig ist. Waren Sie mindestens zwei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt und erhalten Arbeitslosengeld I, dann ist die Agentur für Arbeit Ihr Ansprech­partner. Bei Bezug von Arbeits­losengeld II (auch Hartz IV oder Bürgergeld) kümmert sich das Jobcenter um die Umschulung und die Kosten.

Umschulungskosten

Vor allem dann, wenn es kein Ausbildungsgehalt gibt – etwa bei einer rein schulischen Umschulung – sind die Umschulungskosten recht hoch und können kaum von einem Arbeitslosen allein gestemmt werden. Im Umkehr­schluss muss die zuständige Stelle aber auch überzeugt werden, dass die Investition bei Ihnen sinnvoll ist.

Beratungsgespräch 

Sprechen Sie in jedem Fall vorab mit Ihrem zuständigen Sach­bearbeiter oder Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin. Schildern Sie dabei Ihre Lage und argumentieren Sie sinnvoll, warum eine Umschulung der richtige Weg für Sie ist und warum die Übernahme der Kosten gerechtfertigt ist. Oft weist Sie der Sachbearbeiter oder die Sach­bearbeiterin auf andere Maßnahmen hin, an die Sie womöglich noch gar nicht gedacht haben. Allein deshalb lohnt sich ein Beratungsgespräch zu Ihrem Vorhaben in allen Fällen.
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