Gerne beraten dich dazu unsere Bildungsberater. Es ist aber ganz einfach: Wenn du arbeitssuchend bist, empfehlen wir die Beantragung eines sog. Bildungsgutscheines (BGS) von der Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter. Wenn du einen Job hast, raten wir dir, die Kursgebühren selbst zu zahlen oder deinen Arbeitgeber um Kostenübernahme zu bitten.
Ein Bildungsgutschein in Deutschland ist eine staatliche Förderung für Arbeitsuchende. Er übernimmt die Kosten für berufliche Weiterbildung oder Umschulung und wird vom Arbeitsamt oder Jobcenter ausgestellt.
Wenn Du momentan arbeitslos gemeldet bist und entweder ALG1 oder ALG2 vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur beziehst, hast Du grundsätzlich Anspruch auf einen Bildungsgutschein (BGS). Der Antrag auf einen BGS läuft über Deine/-n Arbeitsvermittler/-in und unser Team unterstützt Dich sehr gerne in dem Beantragungsprozess.
Das Qualifizierungschancen-Gesetz ist eine deutsche Initiative zur Förderung der beruflichen Weiterbildung. Das Ziel ist die Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit und die Sicherung von Fachkräften.
Unternehmen können Förderungen für Mitarbeiterweiterbildungen gemäß dem Qualifizierungschancen-Gesetz beantragen, indem sie sich an die zuständigen Arbeitsagenturen oder Jobcenter wenden. Der Prozess beinhaltet die Ermittlung des Weiterbildungsbedarfs, die Auswahl geeigneter Maßnahmen, das Einreichen eines Antrags und die Bereitstellung erforderlicher Dokumente.
Die Anmeldung erfolgt gemäß unserer Datenschutzrichtlinien. Die Anmeldung kann jederzeit ohne Kosten und Mühen widerrufen werden.