Was kostet eine Umschulung?

Eine Umschulung bringt meist hohe Kosten mit sich.

Eine Umschulung ist für viele Arbeitslose eine tolle Möglichkeit, um die eigenen Perspektiven zu verbessern. Die Kosten der Umschulung werden dabei oftmals sogar von der Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter durch den sogenannten Bildungsgutschein übernommen (Lesen Sie auch: Wie bekomme ich einen Bildungsgutschein?). Neben den anfallenden Umschulungskosten können gegebenenfalls auch Fahrt- und Unterbringungskosten sowie der Lebensunterhalt finanziert werden. 

Dies ist häufig ein wichtiger Zuschuss, denn bei einer Umschulung fallen nicht selten hohe Kosten an. Generell bewegen sich die Kosten einer Umschulung meist im mittleren fünfstelligen Bereich, vor allem bei schulischen Ausbildungen.

 

Was kostet eine Umschulung? Überblick

Neben Schulungsgebühren kann auch Ihr Lebensunterhalt während einer Umschulung finanziert werden.

Viele Umschulungs-Interessenten wissen nicht, in welcher Höhe eine Umschulung Kosten verursachen kann. Dies ist wiederum wichtig, um zu verstehen, weshalb die behördlichen Stellen so genau darauf achten, welche Motivation hinter dem Gedanken steht, einen Zuschuss für eine Umschulung zu bekommen.

Zusätzlich stehen die Umschüler*innen für den gesamten Zeitraum der Umschulung nicht mehr für den Arbeitsmarkt zur Verfügung. Das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit müssen also in dieser Zeit für Lebensunterhalt und Umschulungskosten aufkommen (Lesen Sie auch: Umschulung Arbeitsamt: Wie viel Geld bekommt man?). Somit ist nachzuvollziehen, dass nur diejenigen eine Förderung erhalten, die ihre Sachbearbeiter*innen auch davon überzeugen können, dass die Umschulung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern.

Bei monatlichen Kosten einer Umschulung von 500 Euro, zu denen der Lebensunterhalt von etwa 1000 Euro pro Monat dazukommen, summieren sich die Umschulungskosten bei einer 12-monatigen Ausbildung auf 18.000 Euro, bei einer 24-monatigen Ausbildung sogar auf stolze 36.000 Euro.

Wenn Sie Arbeitslosengeld I oder II erhalten und zudem noch durch einen Bildungsgutschein die Kosten für eine schulische Umschulung erstattet bekommen, ist dies bereits eine deutliche Erleichterung. Trotzdem können Sie auch weitere Kosten geltend machen – unter anderem für folgende Ausgaben:

  • Kosten für Lehrmittel.
  • Kosten für die Fahrten zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte.
  • Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung.
  • Kosten für die Betreuung von Kindern unter 15 Jahren.

Bei einer Berufsunfähigkeit durch einen Unfall oder eine Krankheit kann die Förderung auch durch Kranken- oder Rentenkassen statt durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter erfolgen.

 

Kostenübernahme einer Umschulung

Viele Behörden bieten verschiedene Formen der Kostenübernahme an.

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren vormals erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, haben Sie gute Chancen auf eine Kostenübernahme Ihrer Umschulung. Prüfen Sie Ihre Ansprüche diesbezüglich am besten direkt an der jeweiligen Stelle. Dies gilt insbesondere bei Berufsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder bei einer beruflich bedingten Erkrankung.

Bei einer betrieblichen Umschulung zahlt Ihnen der Betrieb ein reguläres Ausbildungsgehalt. Dieses wird auf mögliche Bezüge an Arbeitslosengeld I angerechnet und kann bei Bedarf durch Arbeitslosengeld II aufgestockt werden.

Bevor Sie eine Umschulung beginnen, sollten Sie herausfinden, welche Behörde in Ihrem Fall für eine Förderung zuständig ist. Waren Sie mindestens zwei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt und erhalten Arbeitslosengeld I, dann ist die Agentur für Arbeit Ihr Ansprechpartner. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV oder Bürgergeld) kümmert sich das Jobcenter um die Umschulung und die Kosten.

Vor allem dann, wenn es kein Ausbildungsgehalt gibt – etwa bei einer rein schulischen Umschulung – sind die Umschulungskosten recht hoch und können kaum von einem Arbeitslosen allein gestemmt werden. Im Umkehrschluss muss die zuständige Stelle aber auch überzeugt werden, dass die Investition bei Ihnen sinnvoll ist.

Sprechen Sie in jedem Fall vorab mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin. Schildern Sie dabei Ihre Lage und argumentieren Sie sinnvoll, warum eine Umschulung der richtige Weg für Sie ist und warum die Übernahme der Kosten gerechtfertigt ist. Oft weist Sie der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin auf andere Maßnahmen hin, an die Sie womöglich noch gar nicht gedacht haben. Allein deshalb lohnt sich ein Beratungsgespräch zu Ihrem Vorhaben in allen Fällen.

 

Comment

There is no comment on this post. Be the first one.

Leave a comment