Bei einer Umschulung in Vollzeit verdient man meistens kein eigenes Geld, sondern muss in manchen Fällen sogar Kosten für die Bildungsmaßnahme tragen. Daher stellt sich die Frage, wie viel Geld man bei einer Umschulung vom Arbeitsamt bekommt. Schließlich sollte der Lebensunterhalt auch in dieser Zeit gesichert sein.
Wie viel Geld bei einer Umschulung vom Arbeitsamt?
Bei einer Umschulung bekommt man meist kein extra Geld dafür, dass man diese besucht, sondern standardmäßig Arbeitslosengeld. Der Vorteil bei vielen Umschulungen ist, dass Sie weiterhin Arbeitslosengeld I bekommen, auch wenn Sie dieses bereits bezogen haben. Ansonsten kommt es in der Regel dazu, dass Sie lediglich Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV oder Sozialgeld genannt) beziehen können.
Das heißt konkret: Durch eine Weiterbildung haben Sie länger Anspruch auf mehr Geld. Arbeitslosengeld I beträgt etwas mehr als die Hälfte Ihres Gehalts, das Sie vor Ihrer Arbeitslosigkeit erhalten haben. Arbeitslosengeld II fällt dagegen geringer aus: Die Regelleistung für Alleinstehende beträgt aktuell deutschlandweit 446 Euro.
Mit einem Bildungsgutschein werden die Kosten für Ihre Umschulung übernommen
Zusätzlich zum Arbeitslosengeld I, das Sie während einer Umschulung beziehen können, besteht die Möglichkeit, dass die gesamten Kosten, die der Bildungsträger für die Umschulung fordert, vom Arbeitsamt übernommen werden. Dazu bekommen Sie einen sogenannten Bildungsgutschein (Lesen Sie auch: Wie bekomme ich einen Bildungsgutschein?). Für einen Bildungsgutschein muss der Bildungsträger, der die Maßnahme anbietet, AZAV-zertifiziert sein. CloudCommand ist entsprechend zertifiziert.
Dies erspart Ihnen hohe Kosten, die während einer Umschulung auf Sie zukommen würden. Mit einem Bildungsgutschein und dem monatlichen Satz des Arbeitslosengeldes können Sie in der Regel ihren Lebensstandard weiter halten und sich voll auf Ihre Umschulung konzentrieren.
Comment