Datenschutzbeauftragter werden

Hier lesen Sie, wie Sie Datenschutzbeauftragter werden.

Wenn Sie Datenschutzbeauftragter werden wollen, sollten Sie vielseitiges Wissen im Thema Datenschutz vorweisen können. Ein Datenschutzbeauftragter wird innerhalb eines Betriebs oder extern ausgewählt und verfügt über eine gewisse Expertise im Datenschutzrecht. Von Vorteil ist außerdem, wenn derjenige bereits in der Praxis des Datenschutzes tätig ist. Es ist allerdings nicht vorgeschrieben, wie der Datenschutzbeauftragte an sein Fachwissen gelangt – Möglichkeiten sind Studiengänge, Berufserfahrung oder Weiterbildungen.

In der Regel haben Datenschutzbeauftragte einen anderweitigen Hauptberuf. Diese Arbeit muss dabei nicht zwingend im Bereich des Datenschutzes liegen. Ein geläufiger Beruf von Datenschutzbeauftragten ist zum Beispiel der des Juristen. Ein Jurist verfügt über Grundkenntnisse in allen relevanten rechtlichen Regelungen und ist dazu fähig, sich schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten.

Neben der rechtlichen Seite weist der Datenschutz allerdings auch eine technische Komponente auf. Die praktische Umsetzung von datenschutzrechtlichen Maßnahmen hängt mit den IT-Systemen des Unternehmens zusammen. Diesen Bereich des Datenschutzes deckt die rechtliche Expertise eines Volljuristen jedoch nicht ab. Hierfür werden entweder spezielle Schulungen im IT-Bereich herangezogen oder entsprechende IT-Spezialisten zusätzlich um Rate gefragt. 

Somit kommen auch IT-Experten als Datenschutzbeauftragte in Frage. Schließlich beherrschen sie die entsprechenden technischen Strukturen, müssen aber auch die Anforderungen an die rechtlichen Grundkenntnisse im Datenschutz in ihre Datenschutzkonzepte mit einbeziehen.

So können Sie Datenschutzbeauftragter werden

Um Datenschutzbeauftragter zu werden, gibt es keine offizielle Ausbildung.

Nicht jeder kann einfach zum Datenschutzbeauftragten ernannt werden. Einige Voraussetzungen muss der Kandidat dabei mitbringen. Wie bereits erwähnt, verfügt ein Datenschutzbeauftragter über entsprechendes Fachwissen in Datenschutzrecht und -praxis. Daneben werden folgende Fähigkeiten von einem Datenschutzbeauftragten erwartet:

  • Die umfassende fachliche Eignung, das Interesse und das weitreichende Verständnis aller Datenschutz-Inhalte und der Datenschutz-Praxis sind unabdingbar.
  • Die Qualifikation zum Datenschutzbeauftragten sollte durch offizielle Schulungen nachgewiesen werden. Solche Fortbildungen, wie etwa vom TÜV, der DEKRA oder die IHK-Zertifikatslehrgänge werden mit einem offiziellen Prüfsiegel abgeschlossen.
  • Ein Datenschutzbeauftragter benötigt ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten, um Lösungsvorschläge bezüglich der Datenschutzkonzepte im Unternehmen einführen zu können.

Fachwissen im Bereich des Datenschutzrechts ist somit das Wichtigste für einen Datenschutzbeauftragten. Dazu gibt es keine offizielle Ausbildung. Es empfiehlt sich jedoch, offizielle Schulungen oder Fortbildungen zu besuchen, um sich mit den grundlegenden Datenschutz-Themen zu befassen oder das bereits gewonnene Wissen aufzufrischen.

Da der Datenschutz ein sich ständig wandelndes Thema ist, sind Weiterbildungen für einen Datenschutzbeauftragten von großer Bedeutung. Er muss regelmäßig Seminare und Schulungen besuchen, um sein Fachwissen auf dem aktuellen Stand halten zu können.

Interner oder externer Datenschutzbeauftragter werden

Bei der Wahl zwischen einem internen oder externen Datenschutzbeauftragten gibt es einige Aspekte zu beachten. Zunächst ist wichtig, zu verstehen, welche Aufgaben in den Bereich eines Datenschutzexperten fallen. Sein Tätigkeitsbereich ist vielfältig und zieht sich durch das ganze Unternehmen, von der Personalabteilung über die Buchhaltung bis hin zum Marketing. Die konkreten Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind:

  • Kommunikation mit Behörden.
  • Kontrolle von Datensicherungsmaßnahmen innerhalb des Unternehmens.
  • Erstellen von Gutachten.
  • Überwachung der Datennutzung im Marketingbereich.
  • Untersuchen von Protokolldaten.
  • Überprüfung der Zulässigkeit von Videoüberwachung in öffentlichen Räumen.
  • Erteilen von Auskünften.
  • Prüfen von Verträgen mit externen Dienstleistern.
  • Überprüfung der Datenverarbeitung von Aufträgen.
  • Kontrolle der Übermittlung von Daten in Drittstaaten.

Kündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte

Es gibt einige Unterschiede als interner oder externer Datenschutzbeauftragter.

Für interne Datenschutzbeauftragte gibt es einen besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass eine Kündigung nur aus einem wichtigen Grund zulässig ist und der interne Datenschutzbeauftragte einen nachträglichen Kündigungsschutz von einem Jahr genießt. 

Externe Datenschutzbeauftragte werden dagegen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags tätig und sind nicht im Unternehmen selbst angestellt. Sie sind damit vom Kündigungsschutz ausgeschlossen. Verträge mit externen Datenschutzbeauftragten sollten deshalb immer eine bestimmte Mindestlaufzeit aufweisen.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten für Unternehmen

Nicht nur aufgrund des Kündigungsschutzes, sondern auch dank Spezialisierung und geringerem Kostenaufwand ist ein externer Datenschutzbeauftragten meist für Unternehmen attraktiver als ein interner Angestellter. Weitere Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten für ein Unternehmen sind:

  • Ein externer Datenschutzbeauftragter muss außerdem aufgrund des Wettbewerbs immer auf dem neuesten Stand der Datenschutzrechte und -technik bleiben – daher kommt er für Weiterbildungskosten selbst auf. Bei einem internen Datenschutzbeauftragten trägt das Unternehmen die Kosten dafür.
  • Zusätzlich verfügt ein externer Datenschutzbeauftragter meist über ein weitreichendes und bereichsübergreifendes Fachwissen, da er mehrere verschiedene Kunden betreut. 

Weiterhin kann es nicht zu Interessenkonflikten mit anderen Abteilungen kommen, da ein externer Datenschutzbeauftragter nicht mit dem Unternehmen verbunden ist.

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